<- individuelle_lernbegleitung ^ inhalt ^ abendschule -> ====== Sonderfall - Abrechnung von Lehrbeauftragten über UNTIS ====== ===== Allgemeine Bemerkungen ===== > Lehrbeauftragte können an BMHS (einschließlich der land- und forstwirtschaftlichen Schulen sowie der Bundessportakademien) bestellt werden, um sie als Expertinnen und Experten für die Vermittlung von praxisnahen Lehrinhalten, die in Betrieben kurzfristig entstanden sind und im berufsbildenden Schulwesen implementiert werden sollen, einzusetzen. Auch ein Einsatz zur Überbrückung von auftretenden Mangelsituationen im fachtheoretischen Bereich ist möglich. //Die Rechtsgrundlagen findet man im § 56 Abs. 3 und § 70 Abs. 3 SchOG. Die Durchführungsbestimmungen sind im Erlass des BMB vom 19. Dez. 2016, GZ BMB-690/0009-Präs.C/2016, geregelt.// Die Abrechnung der Lehrveranstaltungsstunden erfolgt stundenweise auf Grund der vorgesehenen und tatsächlich gehaltenen Stunden über die Monatsabrechnung von Untis. Die Stundensätze sind im § 1 Abs. 4 Ziffer 3 bzw. § 1 Abs. 4 Ziffer 2 Lehrbeauftragtengesetz geregelt und unterscheiden zwischen fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen. ===== Abbildung in Untis ===== Lehrbeauftragte erhalten unter Stammdaten / Lehrer den Status „LB“ und haben keinen Soll-Wert. Dieser bewirkt, dass die Lehrbeauftragten nicht in das Absenzfile geschrieben werden und im MDL-File nur der Satztyp 8 (LB) aufscheint. Weiters muss für die Abrechnung eine PM-SAP Personalnummer eingegeben sein. Für die Eingabe des Unterrichts und des Stundenplans gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Bundeslehrpersonen. Die Vergütung erfolgt auf Grund der gehaltenen bzw. im Stundenplan verplanten Stunden. Werden die LB-Stunden regelmäßig gehalten, wird in Untis eine Unterrichtszeile mit Wochenstunden eingegeben und im Stundenplan verplant. //Beispiel:// 14-tägiger Unterricht vom 21.02. bis 10.04.2022 in einem fachtheoretischen Gegenstand {{screenshots:image638.png}} Werden die LB-Stunden unregelmäßig geblockt gehalten, können die gehaltenen Stunden über eine 0er-Unterrichtszeile und Vormerkungen verplant werden. {{screenshots:image639.png}} Die Unterrichtszeile 415 wird in der Vertretungsplanung über das Feld „Nvpl Std.“ in die Vormerkungen verschoben. Bevor in der Folge die Stunden in der Vertretungsplanung im Stundenplan verplant werden, muss die Anzahl der zu haltenden Stunden (in unserem Beispiel 8) eingetragen werden. {{screenshots:image640.png}} Wenn an der Schule das Modul „Kalender-Jahresplanung“ eingesetzt wird, kann die Unterrichtszeile auch in Jahresstunden eingegeben werden, wenn die Stunden unregelmäßig geblockt gehalten werden. Die gehaltenen LB-Stunden werden über die Monatsabrechnung abgerechnet. Im MDL-File (gpmdl.brz) scheinen die zu vergütenden Stunden in der Satzart 8 auf. {{screenshots:image641.png}} Beachten Sie in Zusammenhang mit der Abrechnung der Lehrbeauftragten die folgenden Punkte: * Für die Abrechnung und die Übertragung in das zentrale System PM-UPIS müssen die Lehrbeauftragten in PM-SAP angelegt sein. * Lehrbeauftragte werden im lehrplanmäßigen Unterricht **anstatt** einer Bundeslehrperson eingesetzt. Lehrbeauftragte sind daher in die Lehrfächerverteilung aufzunehmen. Der Unterricht ist für die Realstundenbewirtschaftung wirksam und fließt in den Realstundenverbrauch der Schule ein. * Der Lehrauftrag umfasst nicht den Einsatz in Supplierstunden, die Übernahme von Spezialfunktionen, die Teilnahme an Schulveranstaltungen oder den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen. * Als Lehrbeauftragte kommen nur Fachexperten in Frage, die kein Dienstverhältnis als Lehrperson haben. Eine Ausnahme vom Verbot des Einsatzes von Lehrpersonen als Lehrbeauftragte gilt nur für Bundessportakademien in Ferienzeiten. * Lehrbeauftragte können von Lehrpersonen vertreten werden. Für die Vergütung dieser Vertretungsstunden gelten die Bestimmungen des § 61 Gehaltsgesetzes. Bei einer mehr als vierzehntägigen Vertretungsdauer gebührt für die vertretende Lehrperson eine Vergütung als dauernde Mehrdienstleistung. * Wir raten davon ab, die Stunden von Lehrbeauftragten zu tauschen oder in der Vertretungsplanung zu verlegen. Wir empfehlen in solchen Fällen eine neue Verplanung im Stundenplan. * Rechtsverhältnisse mit Lehrbeauftragten dürfen nur so weit abgeschlossen werden, als es sich dabei nicht um auf Dauer zu unterrichtende Stunden handelt.