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====== Vormerkungen ======
===== Sinn und Einsatz von Vormerkungen =====
Vormerkungen dienen dazu, einen Unterricht anzulegen und ihn aber erst zu gegebenen Zeitpunkten im StP zu verplanen.
Das kann in bestimmten Fällen gewünscht werden:
* Zur Verplanung von Unterrichtsblöcken
* Zur Eingabe von X - Förderkursen
* Zur Eingabe von „Kurzkursen“ (sofern diese von der Dienstbehörde genehmigt sind)
* Zur „Konservierung“ von entfallenen Stunden (fakultativ)
* für „Zielunterricht“ (eine bestimmte Stundenzahl muss im Jahr unterrichtet werden)
===== Unterrichtsblöcke (z.B. Werkstätten) =====
__Bsp__.: In der Klasse 2HL soll vom Lehrer ZEIJ 2 Stunden wöchentlich über das Schuljahr das Fach „Ernährung, Gesundheit und Sport“ (EGS_3) unterrichtet werden, jedoch soll der Unterricht 6-stündig nur innerhalb von 3 1/3 Monaten abgehalten werden.
**Achtung: **
Eingabe in die LFV: (Normalmodus bzw. SPModus aufrufen!)
Eine Unterrichtszeile mit 2 Wst, Lehrer, Fach, Klasse wird erzeugt und der Unterricht muss auf „ignore“ gesetzt werden (damit die 2 Stunden nicht in den StP eingehen)!
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Wechsel vom SpModus in den VtrModus und das Fenster „Vormerkungen“ öffnen.
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Nicht den Button „Vormerkungen“ anklicken sondern das Menü darunter öffnen. Zusätzlich zum Fenster der Vormerkungen/Lehrer öffnen Sie den Unterricht des betroffenen Lehrers/der Lehrerin (Lehrer Unterricht).
Ziehen Sie nun den entsprechenden Unterricht aus der Spalte „Nvpl Std“ in die letzte freie Zeile des Fensters Vormerkungen/Lehrer.
Automatisch übernimmt UNTIS 72 Stunden!
Dabei gilt folgende Regelung:
Eine in der LFV eingegebene Wochenstunde entspricht 36 über das Jahr zu haltenden Unterrichtsstunden.
Obiger Unterricht soll 2-stündig eingegeben werden, daher sind im Jahr 72 Unterrichtsstunden zu verplanen.
Ist ein Element des Unterrichts befristet (nicht ganzjährig geführte Klasse), dann muss der Unterricht für die Vormerkung ebenfalls lt. Klasse befristet werden!
UNTIS reduziert dann automatisch die zu haltenden Stunden!
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Die in die Vormerkungen gezogenen Stunden scheinen in der Vertretungsplanung sowohl im Stundenplan der Klasse als auch im Stundenplan des Lehrers/der Lehrerin auf!
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Mit jeder gezogenen Stunde verringert sich die Anzahl der nicht verplanten Stunden, in den Zeilen darunter scheinen die Zeiten der verplanten Stunden auf.
z.B. Vormerkungen (Blöcke) des Lehrers MAYH im Fach FVA_1 in der Klasse 3KKMW:
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In den Vertretungsstundenplan gezogene Stunden dürfen auch verschoben werden.
Werden verplante Stunden gelöscht (Fenster Vertretungen/Lehrer) fragt Untis nach, ob die Stunde in die Vormerkung zurückgestellt werden soll:
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Wird der Button „Ja“ angeklickt, steht die Stunde neuerlich zum Verplanen zur Verfügung und scheint in den Vertretungen nicht mehr auf! Wird auf „Nein“ geklickt, bleibt die Stunde im Stundenplan bestehen!
Diese in den StP gezogenen Stunden unterliegen keiner zusätzlichen Bezahlung, da sie bereits über die LFV besoldet werden.
Daher dürfen sie in der Vertretungsplanung in der Statistikzeile weder mit „U“ noch mit „B“ gekennzeichnet werden!
Erkrankt bzw. entfällt der Lehrer/die Lehrerin und die Stunden wurden bereits verplant, erscheint folgendes Fenster:
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Auch über dieses Menü ist es nicht möglich den Sondereinsatz zu löschen um die Stunde supplieren zu lassen!
===== X-Förderkurs über Vormerkungen =====
__**TODO Duplikat aus dem Kapitel "Förderkurse" --> vereinheitlichen und dann verlinken**__
Dieser Förderkurs wird mit 0 Wochenstunden in der LFV eingetragen.
Folgende Eintragungen müssen erfolgen:
* 0 Wst
* Lehrer
* Gegenstand
* Klasse
* von bis Datum (ACHTUNG:In der letzten Schulwoche kann kein Förderkurs mehr stattfinden!)
* Schülerzahl (männlich/weiblich)
* K-UPIS ein „X“
* UPIS-Kennzeichen
Es empfiehlt sich auch eine Schülergruppe anzulegen, damit die entsprechenden SchülerInnen diese Unterrichtsstunde dann in WebUntis sehen!
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Anschließend wird der Förderkurs in der Vertretungsplanung in die Vormerkungen gezogen.
Dort kann nun die Stundenzahl (default-Wert „1“) gegen die geplante Anzahl von Förderstunden ausgetauscht werden.
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Zu bedenken wäre: soll ein fixer Klassenraum für den Förderkurs eingetragen werden (hier K12) und der Text „Unt. 633/“ würde so in der Vertretungsplanung ausgewiesen werden (ersetzen durch „Förderkurs“?).
Die Förderstunden werden nun an den Tagen, an denen sie gehalten werden, in den Stundenplan gezogen und vom Programm her abgerechnet.
Die Stunden können nur in dem Zeitrahmen in den StP gesetzt werden, in denen der Förderkurs angegeben ist!
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Zur Befüllung der Statistikzeile im MDL-File wird die Stundenzahl herangezogen, die in den Vormerkungen eingetragen wurde.
Die Förderstunden müssen nicht auf einmal in den StP gezogen werden, sie sollen so hineingezogen werden, wie sie gehalten wurden. (Allerdings zur Information für die SchülerInnen im Vorhinein!)
Sie haben auf jeden Fall die Anzeige
* wann sie gehalten wurden und
* wie viele Stunden noch offen sind (NvplSt).
===== Konservierung entfallener Stunden =====
Bsp.: Lehrer GUGB möchte seine Stunde in der 5HL, die ihm am Freitag, den 5.11. entfällt, unbedingt nachholen. Auch dazu kann die Stunde zu den Vormerkungen verschoben werden.
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Dazu braucht die Stunde nur im Vertretungsmodus im Stundenplan der Klasse oder im Stundenplan des Lehrers aus dem Plan gezogen werden.
Somit wird die Stunde automatisch in den Vormerkungen abgelegt!
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Aus den Vormerkungen oder aus dem Stundenplanfenster kann die Stunde zu gegebenem Zeitpunkt in den StP gezogen werden!
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Lehrer GUGB bekommt durch die Verschiebung die Stunde nicht extra bezahlt – es ist nur ein „freiwilliges“ Nachholen. Dafür scheint die Stunde am 5.11. nicht als Entfall auf. Die entfallene Stunde wird aber auch zur Supplierung angezeigt.
===== Zielwerteingabe =====
Problem: Sie haben für eine bestimmte WE-Vorgabe eine bestimmte Wochenstundenzahl zu halten. z. B. für eine Spezialausbildung 36 Jahresstunden Apparatekunde, 12 Stunden Administration und Ordination, 16 Stunden Strahlenkunde, 44 Stunden Hygiene und Infektionskunde etc.
Zur Berechnung der exakten WE des Unterrichts empfiehlt sich das Kalendermodul. Damit können Jahresstunden Jst in der Unterrichtszeile eingegeben werden.
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Jahresstunden können allerdings nicht in die Vormerkung gezogen werden, da UNTIS – egal ob Wst oder Jst – die Stundenanzahl mit 36 multipliziert!
12 Jst bei Asterix würden in der Vormerkung in der 2HL 432 Stunden in der Vormerkung ergeben!
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In diesem Fall werden die Jahresstunden zur Berechnung der WE herangezogen, dieser Unterricht aber ignoriert (Haken ignore) und eine zusätzliche Unterrichtszeile mit 0 Wochenstunden und Wert 0.000 angelegt!
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Dieser 0 Stunden Unterricht wird dann in die Vormerkungen gezogen und dort wird der default-Wert 1 wieder mit z.B. 12 überschrieben.
Nun können 12 einzelne Stunden in der Vertretungsplanung verplant werden.
Hält der Lehrer seinen Unterricht (Stunde aus den Vormerkungen), wird dies im Fenster Vertretungen Lehrer angezeigt.
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Auch bei der MDL-Abrechnung/Supplierstundenabrechnung sind die Stunden aufgelistet, werden aber nicht extra bezahlt, weil die ursprüngliche Unterrichtszeile, die auf ignore gesetzt wurde in die LFV schon eingerechnet wurde!
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Hat der Lehrer einen 2L Vertrag, wird automatisch das Statistikkennzeichen Y angeführt! Egal ob ein Statistik U oder Y steht, die Eintragung 0.000 im Wert der Unterrichtszeile „overrult“ hier die Eintragung.
Es ist unbedingt notwendig die 0-Stunden Zeile im Unterricht des Lehrers/der Lehrerin auf 0.000 WE zu setzen. Wird dies vergessen, zählt der Unterricht doppelt! Einerseits wird der ignorierte Unterricht (ignore) in die LFV eingerechnet und andererseits würden die Vormerkungen als MDL abgegolten werden!
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==== Verlegung aller Stunden eines Tages ====
Werden einem Lehrer/einer Lehrerin alle Unterrichtsstunden eines Tages in die Vormerkungen gezogen, dann erscheint bei der Abrechnung für diese Woche ein Entfallstag. z.B.: GUGB Freitag 12.11.
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Erst wenn die Stunden aus den Vormerkungen wieder – innerhalb eines Zeitraumes von +/- 3 Wochen – in den Stundenplan gezogen werden, ist dieser Eintrag „gelöscht“/besoldungsrechtlich nicht wirksam.
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Hier muss – wenn das Ganze monatsüberschreitend erfolgt -u.U. eine Nachverrechnung getätigt werden!
Bei Stundenverlegungen sind die rechtlichen Vorgaben zu beachten und einzuhalten! Nähere Informationen diesbezüglich können Sie auch unserer Homepage __**TODO**__ [[http://www.upis.at|www.upis.at]] entnehmen!
Zum Umgang mit Stundenverlegungen bzw. Stundentausch folgen Ausschnitte aus der Erledigung von Dr. Schmidlechner und Dr. Fröhlich:
Vollziehung des § 61 GehG bei Stundentausch und Stundenverlegung
> Die Vornahme eines Stundentausches bzw. eine Verlegung von Unterrichtsstunden ist bei Herstellung des Einvernehmens mit der Leiterin bzw. dem Leiter möglich, sofern die zu tauschenden bzw. die zu verlegenden Stunden innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als drei Wochen vor oder nach dem für die Abhaltung ursprünglich vorgesehenen Tag eingebracht werden, die Leiterin/der Leiter hat für die ordnungsgemäße Einbringung der Unterrichtsstunden Sorge zu tragen. Die im Rahmen eines Stundentausches oder einer Verlegung zu einem anderen Zeitpunkt unterrichtete Stunde gilt als im Rahmen der bestehenden Diensteinteilung erbracht, eine gesonderte Abgeltung einer solcherart getauschten oder verlegten Stunde als Einzelmehrdienstleistung, eine Anrechnung dieser Stunde als die erste unentgeltlich zu erbringende Supplierstunde oder eine Berücksichtigung dieser Stunde für die Erbringung der Unterrichtsverpflichtung in einer anderen Woche (§ 61 Abs. 7 letzter Satz GehG) scheidet daher aus.
Kurz gesagt: Abzugsfrei – Nicht nur innerhalb einer Woche möglich, sondern: Die Stunden können von ihrem Termin in die drei davor bzw. drei darauffolgenden Kalenderwochen verlegt werden.
Aber: Bevor der betroffene „Verlegungstag“ kommt, müssen alle Stunden verplant sein und dürfen von dort nicht „weiterverlegt“ werden!
> „Hat ein Stundentausch bzw. hat eine Stundenverlegung zur Folge, dass hierdurch bei einer Lehrerin bzw. einem Lehrer alle für sie bzw. ihn am betreffenden Tag ursprünglich festgesetzten Unterrichtsstunden vom Tausch bzw. von der Verlegung betroffen sind, und wird daher am betreffenden Tag keine einzige Unterrichtsstunde gehalten, so findet die wegen des gänzlichen Entfalls des Unterrichts für den betreffenden Tag laut § 61 Abs. 5 und 7 GehG vorgesehene (tageweise) Einstellung der Mehrdienstleistungsvergütung statt, wenn die Einbringung aller im Rahmen des Stundentausches bzw. der Stundenverlegung vorgesehenen Stunden unterblieben ist.“
Sollte die Verlegung über „Vormerkungen“ durchgeführt werden, so ist zu beachten, dass von UNTIS ein „Entfallstag“ berechnet wird, solange die Stunden nicht verplant sind.