Sonderfall - Schulen mit Multizeitraster
Auf den folgenden Seiten wird dargestellt, wie „Dienstpläne“ von SozialpädagogInnen einschließlich Vertretungen in UNTIS abgebildet und zur Abrechnung gebracht werden können.
Achtung: Lehrkräfte im PD – Schema dürfen aktuell nicht als Erzieher eingesetzt werden.
Sollte es organisatorisch nicht anders möglich sein, so sind nach Absprache mit den zuständigen Bildungsdirektionen kurzzeitige Einsätze der PD - Lehrer möglich.
Für diese Fälle sind die dazu vorgesehenen Werteinheiten ebenfalls in diesem Schriftstück angeführt.
Begriffsklärung: Internat und Schülerheim
Die überwiegende Verwendung des Begriffes «öffentliches Schülerheim», gerade in juristischen Texten, macht es notwendig, eine kurze Begriffsklärung voranzustellen.
Geläufiger als «Schülerheim» ist der Begriff «Internat». Ein Internat im konventionellen Sinn bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler in einem Haus wohnen, das einer Schule angegliedert ist. Wohnung und Schule sind eine gemeinsame Sache in gleicher Trägerschaft.
Die Internatsschüler*innen besuchen ausschließlich die angegliederte Schule.
Eine überwiegende Mehrheit der Schüler*innen sind sogenannte «Externe» aus der näheren Umgebung, die zuhause wohnen und die Internatsschule besuchen.
Bei einem «öffentlichen Schülerheim» handelt es sich um Internate (die auch an Schulen angegliedert sein können) ohne eigenen Schulbetrieb. Die Schüler*innen leben in einem Gebäude (unter Aufsicht eines Erziehers), besuchen aber entweder die Schule im gleichen Gebäude oder andere Schulen in der Umgebung.
Der Einfachheit halber werden in den kommenden Kapiteln ausschließlich der Begriff Internat (ohne bewusste Unterscheidung zwischen Internat und Schülerheim) sowie der Begriff Erzieher für Sozialpädagog*innen verwendet.
Multizeitraster
Durch die unterschiedliche Dauer einer Unterrichtsstunde (in der Regel 50 Minuten) und einer Erzieherstunde (generell 60 Minuten) kann es von Vorteil sein, die in UNTIS implementierte Funktion des Multizeitrasters zu verwenden. Multizeitraster ermöglichen eine parallele Verwendung unterschiedlicher Zeitraster.
Vorarbeiten:
- Wochenperiodizität nach Abfolge der Dienste (zweiwöchiger, dreiwöchiger, vierwöchiger Dienst etc.) einstellen. Diese Dienste werden über die Bildung von Unterrichtsgruppen ermöglicht.
- Flag „Multi-Zeitraster“ anwählen
Hinweis: Die Wochenperiodizität entspricht dem kgV (kleinstes gemeinsames Vielfaches) der Dienstlängen. Zwei, drei und vierwöchige Dienste benötigen eine Periodizität von 12.
Anlegen des Hauptzeitrasters
Der Hauptzeitraster umfasst alle, sowohl für den Unterricht als auch für den Internatsdienst notwendigen Uhrzeiten und Tage.
Es von Vorteil, wenn sich der Hauptzeitraster mit dem Zeitraster für die Klassen (Unterrichtszeitraster) in den Unterrichtszeiten deckt. Die restlichen Einheiten decken den Internatsdienst ab.
Die Angabe der Stundenbezeichnung hindert WebUntis daran, die Stundennummer 0 mit der Stundenbezeichnung 1 zu bezeichnen. Für Schüler würde der Unterricht ansonsten mit der Stundennummer 2 beginnen!
Spätere Veränderungen in der Anzahl der Stunden können nur im Hauptzeitraster vorgenommen werden.
Es ist darauf zu achten, dass sich sie letzte Zeitangabe (also 23:59) nicht mit der ersten Zeitangabe der Stunde 0 (also 00:00) überschneidet.
ACHTUNG: Wenn mit dem Multizeitraster gearbeitet wird, können im Planungsdialog der Vertretungsplanung keine Lehrer, sondern nur noch die Klassen ausgewählt werden. Dies ist deshalb der Fall, weil Lehrer (Erzieher) dann nicht mehr eindeutig den jeweiligen Stundennummern zugeordnet sein können.
Anlegen des Internatszeitrasters
Der Internatszeitraster wird aus dem Hauptzeitraster durch Wahl des Buttons „Neu“ angelegt. Eine Erzieherstunde entspricht 60 Minuten. Die Zeit von Mitternacht bis 6 Uhr morgens (als Teil des 9 - stündigen Nachtdienstes) kann als eine Einheit ohne weitere Stundenunterteilung gesetzt werden.
Im Gegensatz zum Unterricht werden im Rahmen des Internatsdienstes in Untis grundsätzlich alle Stunden (mit Ausnahme des Wochenendes) vertreten.
Fächer im Internatsdienst
Im Gegenstandskatalog von PM-UPIS kommen die folgenden Bezeichnungen vor:
Für eine Differenzierung der Dienste (Tagdienst, Nachtdienst,…) ist es günstig, wenn unterschiedliche Kurzbezeichnungen verwendet werden. Alle Kurzbezeichnungen müssen mit ERZx beginnen, den Alias „ERZ“ erhalten und die Lehrverpflichtungsgruppe L99 besitzen.
Damit die Abrechnung der Erziehersupplierungen über die Vertretungsplanung korrekt durchgeführt wird, müssen die Fachkurzbezeichnungen immer mit den drei ersten Zeichen ERZ** beginnen (z.B. ERZNA).
Anlegen von Internatsgruppen
Jede Schülergruppe (Internatsgruppe) wird in Untis als eigene Klasse erfasst.
Wie jede andere Klasse benötigt man folgende Kennzeichen:
- einen Klassenkurznamen (darf nicht mit einem Buchstaben beginnen)
- eine Schulformkennzahl (Stundentafel): 1911 oder 1912 (s. Bild 3.1)
- eine Schulstufe: 60
- eine Schulart (SART): 70 für AHS, 80 für HTL usw.
- die Angabe der Schüler in männlich und weiblich
Diese Schulformkennzahlen gelten nicht für die Höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen.
Abschließend noch die Internatsgruppen mit dem Zeitraster für das Internat versehen.
Die Spalte „Zeitraster“ erhält man über die Felder der Ansicht unter den Menüpunkten: Grunddaten/ Variabler Zeitraster der Klasse.
Die Lehrfächerverteilung eines Erziehers
Die Lehrfächerverteilung eines Erziehers erfasst folgende Punkte:
Wochenstunden
- Gegenstandsbezeichnung
- Ein Fachfaktor in der Spalte Wert (je nach Art des Dienstes)
- Eine Angabe der Anzahl der Student*innen ist nicht notwendig, da automatisch die Anzahl der Studierenden aus den Stammdaten der Internatsklassen exportiert wird. Wird mit Kopplungen zwischen zwei Internatsklassen gearbeitet, gibt man je eine Schülerin und je einen Schüler in die erste Kopplungszeile ein.
- eventuell notwendige Einträge in der Spalte P-UPIS (N für Nachtdienst, B für Tagesbetreuung, S für Sonn-und Feiertagsdienst) (e) „R“ in F-UPIS für EZL
Fachfaktor in der Spalte Wert:
Grundlagen:
- 1 Stunde des Faches ERZ besitzt in Untis eine Wertigkeit von 1.000 RSt. bzw. WE.
- 1 Erzieherstunde (werktags) hat aber nur eine Wertigkeit von 0.500 WE.
Für die korrekte Berechnung der Realstunden sind die Wochenstunden in der Spalte „Wert“ mit der entsprechenden Wertigkeit zu multiplizieren.
- Eine 60 Minuteneinheit im Erzieherdienst Werktags wird mit dem Faktor *0.500 belegt.
- Eine 60 Minuteneinheit im Erzieherdient Nacht wird mit dem Faktor *0.250 belegt usw.
Hinweis: Der Eintrag „=“ in die Spalte „Wert“ ist nicht mehr möglich. Von einem Eintrag in die Spalte „Zeilenwert“ ist Abstand zu nehmen. Es kommt zu einer falschen Berechnung der Realstunden.
Die Abgeltung von 1,5 Nachtdiensten durch eine volle Erzieherzulage (-→§60a GehG) kann durch Eingabe des Wertes „*0.000 bzw. 1.125“ in der Spalte Wert durchgeführt werden. Für die Einrechnung der halben Erzieherzulage (0,75 Nachtdienste) ist analog vorzugehen.
Die Lehrfächerverteilung der SozialpädagogInnen könnte theoretisch sehr kurzgehalten werden, indem alle Tagstunden zusammengefasst werden, d.h. eine Sozialpädagogin könnte 30 ERZ-Stunden (=30*0,5WE =15 WE) in einer Unterrichtszeile erhalten, die dann im Stundenplan entsprechend der Diensteinteilung verplant werden.
Der Nachteil dieser Methode liegt darin, dass im Falle einer längeren Absenz (über 14 Tage) die Stunden nur schwer auf mehrere KollegInnen verteilt werden können.
Erstellung des Dienstplanes
Die Erstellung des Dienstplanes (=Stundenplan für Erzieher) erfolgt analog der Erstellung des Stundenplanes für Lehrkräfte. Die zu verplanenden Stunden in der Lehrfächerverteilung des Erziehers werden per Drag and Drop in den Stundenplan des Internates gezogen.
Blockt man gleichwertige Stunden, lassen sie sich einfacher in den Stundenplan ziehen.
Die Spalte „Block“ erhält man über die Felder der Ansicht.
In obigem Beispiel lassen sich mit einem Zug, drei Stunden gleichzeitig verplanen.
TODO stimmt dieser Satz Die Anzeige im Minut-Modus ermöglicht eine Zuordnung nach Tageszeit, anstelle von Schuleinheiten.
Supplierabrechnung in der Vertretungsplanung
Die Supplierabrechnung erfolgte bisher über die Wertekorrektur, wobei eine doppelte Verbuchung der Stunden durchgeführt werden musste; d.h. in einer Zeile müssen die zur Abrechnung gelangenden Werte (abrechnungsrelevantes Kennzeichen), in der korrespondierenden Folgezeile die tatsächlichen Stunden angegeben werden (nicht abrechnungsrelevantes Kennzeichen), wobei die folgenden Kennzeichen zu beachten sind:
abrechnungsrelevant | ||||
Kennzeichen Erzieher | Z vollbeschäftigt | T Teilbeschäftigt | N mit Steuerbegünstigung |
|
nicht abrechnungsrelevant | A Nachtdienst | Nein (JA bei weniger als 3 Stunden) | Ja | Ja |
S Tagesdienste an Werktagen | Ja | Ja | Nein (Ja ab 19:00, anschließend A) |
|
F Sonn- und Feiertag | Nein | Ja | Ja |
Achtung bei 2LLx-SozialpädagogInnen/LehrerInnen: Sie gelten immer als „vollbeschäftigt“! Die Kennzeichen T und N dürfen nicht zur Anwendung kommen.
Die Eingabe erfolgt in gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 61 Abs. 8a GehG) errechneten Werten der einzelnen Dienste.
Dafür steht im Rahmen der Vertretungsplanung das Feld „Vertr-Text-2“ zur Verfügung.
Es ist darauf zu achten, dass die Kennzeichen in jeder Vertretungszeile eingegeben werden.
Art der Eingabe:
Zuerst
Z=… oder T=… oder N=… und der besoldungsrelevante Wert
dann ein Beistrich (aber KEIN BLANK)
und zuletzt
S=… oder F=… oder A=… die tatsächliche Stundenanzahl
WICHTIG: Die Kennzeichen Z, T, N, S, F und A erfordern immer einen Wert!
Als Komma wird ein Punkt verwendet (z.B.: 0.500)!
Besondere Vorsicht ist bei teilbeschäftigten Erziehern geboten.
Im Beispiel ist „SUN“ teilbeschäftigt mit 17,217 WE.
Sie suppliert insgesamt 6 Tagstunden (=3.000 WE).
Diese 3.000 WE werden wie folgt aufgeteilt: 2,783 WE mit Kennzeichen T (aufgeteilt auf 5 mal 0.5 WE + einmal 0.283 WE) und 0.217 WE mit dem Kennzeichen Z.
Datenübernahme in das MDL-File
Nachfolgend der Auszug aus der GPMDL.BRZ – Datei eines Erziehers.
Die Werte für die Erzieher-Supplierungen werden im Satz 3 abgebildet.
SWERTZ = 1.375 SWERTN = 5.562 SWERTSF = 8.000 SWERTA … 11.750
Dabei bedeutet:
- SWERTZ … Z-wertige WE
- SWERTT … T-wertige WE (teilbeschäftigt)
- SWERTN … N-wertige (also begünstigte) WE
- SWERTSF … Stundenanzahl werktags
- SWERTFN … Stundenanzahl an Sonn- und Feiertagen
- SWERTA … Stundenanzahl im Nachtdienst
Sollten aus der Wertekorrektur weiter Eingaben hinzukommen, so werden diese zu den vorhandenen Werten korrekt hinzuaddiert.
Die eigentliche Kontrolle erfolgt über PM-UPIS nach Hochladen des MDL-Files.
Vertragslehrpersonen im Pädagogischen Dienstag
Für Kolleginnen/Kollegen im Pädagogischen Dienst sind in UNTIS neue Werte für die Berechnung der Realstunden zu berücksichtigen.
Auf Basis des BGBl. 211/2013 gelten folgende gesetzliche Grundlagen:
„Soweit dies aus zwingenden organisatorischen Gründen erforderlich ist, dürfen Vertragslehrpersonen bis zum halben Ausmaß ihrer Unterrichtsverpflichtung (Abs. 3 erster Satz: Die Unterrichtsverpflichtung einer vollbeschäftigten Vertragslehrperson beträgt 24 Wochenstunden) zu Erziehertätigkeiten an Internatsschulen oder Schülerheimen des Bundes oder an gleichartigen Einrichtungen herangezogen werden; die Heranziehung zu einem Nachtdienst darf nur ausnahmsweise erfolgen, sofern keine für diese Tätigkeit in Betracht kommende Erzieherin oder kein Erzieher zur Verfügung steht. Diese Erziehertätigkeiten sind wie folgt auf die Unterrichtsverpflichtung anzurechnen:
1. Die Erziehertätigkeit ist, soweit in den folgenden Ziffern nicht anderes bestimmt wird, je Beschäftigungsstunde in der Woche mit 0,6 Wochenstunden (an Sonn- und Feiertagen mit 0,9 Wochenstunden) auf die Unterrichtsverpflichtung anzurechnen.
2. Der neunstündige Zeitraum eines dem dienstplanmäßigen Wecken der von der Vertragslehrperson zu betreuenden Jugendlichen vorangehenden Nachtdienstes ist mit 2,7 Wochenstunden auf die Unterrichtsverpflichtung anzurechnen.
3.- Abweichend von Z 2 ist ein Nachtdienst, der
(a) an einem Sonn- oder Feiertag beginnt und an einem Werktag endet, mit 3,15 Wochenstunden,
(b) an einem Werktag beginnt und an einem Sonn- oder Feiertag endet, mit 3,60 Wochenstunden,
(c) zur Gänze auf einen Sonn- beziehungsweise Feiertag fällt, mit 4,05 Wochenstunden auf die Unterrichtsverpflichtung anzurechnen“. (§40a, Abs. 19)
Eingaben in Untis
Bei der Berechnung der Realstunden ist zu berücksichtigen, dass abweichend von der Verrechnung für Erzieher, die sich nicht im PD Schema befinden:
Eine 60 Minuteneinheit im Erzieherdienst Werktags wird mit dem Faktor *0.600 belegt.
Eine 60 Minuteneinheit im Erzieherdient Nacht wird mit dem Faktor *0.300 belegt usw.